Gesetzentwurf gegen Einschüchterungsklagen greift zu kurz – Aktuelle Fälle zeigen dringenden Nachbesserungsbedarf

In einer aktuellen Pressemitteilung schreibt das deutsche NoSLAPP Bündnis:

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie bleibt weit hinter den
Erwartungen zurück. Das No SLAPP Bündnis Deutschland kritisiert insbesondere die
Beschränkung auf grenzüberschreitende Fälle, die fehlende Regelung des
außergerichtlichen Bereichs und die unzureichenden Sanktionsmechanismen.
Aktuelle Fälle zeigen: Der Entwurf würde Betroffenen von strategischer
Einschüchterung keinen wirksamen Schutz bieten. Deshalb fordert das Bündnis, den
Anwendungsbereich auf nationale Fälle auszuweiten, den außergerichtlichen Bereich
zu regeln, wirksame Sanktionen einzuführen und Beratungsstrukturen gesetzlich
abzusichern.

In der Pressemitteilung werden u.a. zwei aktuelle SLAPP-Fälle in Berlin (Gleisdreieck und LAP Coffee) aufgegriffen. Die vollständige Pressemitteilung findet sich hier.

This entry was posted in Uncategorized. Bookmark the permalink.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *